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Einfach nur unnütz: Adios OS-Plattform!

Adios OS-PlattformVerbraucherschutz kann manchmal eben auch nach hinten losgehen, etwa dann, wenn der Verbraucher gar nicht geschützt werden will. Seit 2016 gibt es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform insbesondere beim Verbraucher so gut wie keine Resonanz gefunden hat, wurde sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet.

Und das ist eine nicht ganz unwichtige Änderung für alle, die eine Webseite betreiben und ein Impressum führen: Mit der Einstellung der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung entfällt die bisherige gesetzliche Pflicht, im Impressum auf eben diese Plattform hinweisen zu müssen.

Was war die OS-Plattform eigentlich?

Die OS-Plattform wurde 2016 als gesamteuropäische Plattform geschaffen, um Verbrauchern und Unternehmen eine einfache Möglichkeit zu bieten, Streitigkeiten, die aus Online-Käufen oder -Dienstleistungen entstehen, außergerichtlich zu lösen. Sie sollte als zentrale Anlaufstelle dienen, um Konflikte zu schlichten, ohne direkt vor Gericht ziehen zu müssen. Ein Link zu dieser Plattform war daher für eine Vielzahl von Online-Diensteanbietern Pflicht und musste im Impressum eingetragen sein - entweder als Link oder mit dem Hinweis, nicht an der OS-Plattform teilnehmen zu wollen bzw. zu müssen.

Was ändert sich ab dem 20. Juli 2025?

Mit der Abschaffung der OS-Plattform fällt die Verpflichtung weg, einen Hinweis und den Link zu dieser Plattform in Ihrem Impressum zu führen. Das bedeutet konkret:

  • Kein Pflicht-Hinweis mehr: Sie müssen den Satz, der auf die Existenz der OS-Plattform und deren Zweck hinweist, nicht mehr in Ihrem Impressum haben.
  • Kein Link mehr notwendig: Der direkte Link zur OS-Plattform kann und sollte entfernt werden, da die Plattform ab diesem Datum nicht mehr aktiv ist.
  • Optional: Ganzen Abschnitt entfernen: Wenn Sie möchten, können Sie den gesamten Abschnitt, der sich mit der EU-Streitbeilegung befasst, aus Ihrem Impressum entfernen.

Warum diese Änderung?

Die genauen Gründe für die Einstellung der Plattform sind vielschichtig. Es wird angenommen, dass eine Neubewertung der Effektivität und des Bedarfs der Plattform zu dieser Entscheidung geführt hat. Vielleicht hätte man vorher jemanden fragen sollen, der sich mit der Thematik auskennt, aber das war ja auch bei anderen EU-Entscheidungen schon mehrmals der Fall. Die Aufwände für die Änderungen bleiben wie auch bei der Einführung der OS-Plattform bei den Unternehmen hängen.

Es wäre interessant zu wissen, ob auch gerichtliche Entscheidungen beispielsweise bei erfolgten Abmahnungen zurückgenommen werden.

Was sollten Sie jetzt tun?

Auch wenn das Beibehalten des alten Hinweises nach dem 20. Juli 2025 in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen haben dürfte, empfiehlt es sich, das Impressum entsprechend anzupassen. So vermeiden Sie Verwirrung bei Ihren Nutzern und halten Ihr Impressum auf dem neuesten Stand. Sie können den entsprechenden Abschnitt einfach löschen.

Diese Änderung vereinfacht die Impressumspflicht für viele Online-Anbieter. Es ist jedoch immer ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Impressum alle aktuellen Anforderungen erfüllt.

Foto: Guillaume Périgois

23.07.2025

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