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Vom Insta-Reel zur Privatinsolvenz

Mischpult MusikrechteHerzlichen Glückwunsch! Sie haben gerade ein 15-sekündiges Reel hochgeladen, in dem Sie stolz Ihre neue Kaffeemaschine präsentieren. Im Hintergrund läuft leise „Happy“ von Pharrell Williams. Was Sie darin sehen: Kreatives Marketing. Was spezialisierte Abmahnanwälte darin sehen: Ein paar Raten für Juniors neuen Porsche.

Man hatte es schon fast verdrängt, dass es hierzulande mal regelrechte Abmahnwellen gegeben hat, die insbesondere Klein- und mittelständische Unternehmen (ohne eigene Rechtsabteilung) zur Verzweiflung getrieben haben. Wer dachte, das Internet sei ein Ort der kreativen Entfaltung, bekam vielfach unsanft eins auf die Finger - und empfindliche Zahlungsaufforderungen.

Nun scheint die abmahnende Zunft wieder Morgenluft zu wittern, insbesondere seit Social-Media-Plattformen Medienbibliotheken zur Verfügung stellen, deren Nutzung juristisch zumindest fragwürdig ist. So jedenfalls der aktuelle Trend bei Instagram, TikTok und Co. - nämlich teure Post vom Anwalt wegen ein bisschen Dudel-Musik in der Story.

Die „Business“-Falle: Wenn der Algorithmus zum Gerichtsvollzieher wird

Das Problem ist so banal wie gefährlich: Wer einen Business-Account führt (und das tun wir als Selbstständige, Handwerker und Agenturen nun mal), darf eben nicht einfach die tolle Musikbibliothek von Instagram nutzen, um seine Inhalte aufzupeppen.

Instagram suggeriert uns mit seinem bunten „Musik hinzufügen“-Button eine heile Welt. Aber Vorsicht: In den Meta-Lizenzbedingungen – die natürlich jeder von uns vor der ersten Story akribisch gelesen und auswendig gelernt hat (nicht!) – steht ganz klar, dass diese Musik ausschließlich für die private Nutzung gedacht ist.

Sobald Sie aber eine Bohrmaschine, eine Backstube oder eine Grafik-Dienstleistung in die Kamera halten, mutieren Sie in den Augen der Rechteinhaber zum internationalen Medienmogul, der gefälligst horrende Gebühren für die kommerzielle Nutzung zu zahlen hat.

Der Deutsche Abmahn-Sport: Ein Hobby für Feinschmecker

Es ist doch schön zu sehen, dass es in Deutschland noch echtes Handwerk gibt. Zum Beispiel das Handwerk, mit automatisierten Crawlern das Netz nach kleinsten Urheberrechtsverstößen zu durchsuchen, um dann standardisierte Drohbriefe zu verschicken. Das ist zwar mittlerweile gesetzlich untersagt, aber KMU sind kaum in der Lage, mit den entsprechenden Fachjuristen dagegen vorzugehen.

Die Logik dahinter ist ja auch bestechend: Ein kleiner Handwerksbetrieb nutzt einen Popsong, um ein Video von einer frisch sanierten Dusche zu zeigen. Der wirtschaftliche Schaden für den Weltstar? Wahrscheinlich im negativen Bereich. Die Abmahngebühr? Gerne mal vierstellig. Ein fairer Deal, oder?

Was tun? Die Strategie der totalen Stille

Was können wir also tun, um diesen modernen Raubrittern zu entgehen?

  • Stummfilm-Revival: Posten Sie Reels einfach ohne Ton. Das wirkt künstlerisch wertvoll, minimalistisch und spart ungemein Nerven. Charlie Chaplin wäre stolz auf Sie.
  • Blockflöte raus: Komponieren Sie Ihre Jingles selbst. Wenn Sie das nächste Mal eine Story über Ihre Agentur machen, summen Sie einfach selbst eine Melodie. Klingt schrecklich? Vielleicht. Ist aber rechtssicher (solange Sie nicht versehentlich „Alle meine Entchen“ covern – wer weiß, wer da die Rechte hält).
  • Musikproduktion beauftragen: Da draussen gibt es jede Menge Talente, die mit Cubase, Logic, S1, Ableton und Reaper beeindruckende Songs mit Hitpotential generieren. Lassen Sie sich ein Angebot machen, es liegt mit Sicherheit deutlich unter den zu erwartenden Abmahnkosten, wenn Sie es nicht tun! Kleiner Tipp: Verankern Sie im Dienstleistungsvertrag, dass das Material frei von Rechten Dritter ist!
  • Stock-Musik aus der Hölle: Nutzen Sie lizenzfreie Portale. Ja, die Musik dort klingt meistens wie die Warteschleife eines regionalen Energieversorgers im Jahr 1994, aber hey: Dafür pfändet Ihnen niemand das Firmenauto.
  • Facebook-Audio-Library: Nutzen Sie ausschließlich die für Business-Accounts freigegebenen Titel. Die Auswahl ist zwar so spannend wie eine Betriebsanleitung für Toaster, aber sicher ist sicher.

In letzter Zeit sind noch zahlreiche Möglichkeiten hinzugekommen, über ganz verschiedenen KI-Plattformen Musik aller Genres mit künstlicher Intelligenz erzeugen zu lassen. Das mag für den privaten Spaß, sich als Musikproduzent auszuleben, durchaus korrekt sein - für den professionellen Einsatz in den souialen Medien raten wir ab.

Warum? Ganz einfach: Auch KI bedient sich aus gelernten Melodie-, Harmonie-, Klang- und Rhytmus-Mustern, es ist also eine Frage der Zeit, bis ein findiger Abmahner (vielleicht sogar mit Hilfe einer KI) Ähnlichkeiten zu bestehendem Material entdeckt, welches eine Abmahnung rechtfertigt.

Kreativität bitte nur mit Passierschein A38

Es ist ein Trauerspiel. Anstatt dass Plattformen wie Meta endlich wasserfeste Deals mit der Musikindustrie aushandeln, die auch kleine Unternehmen schützen, werden wir Nutzer als Bauernopfer in die Arena geworfen.

Das Urheberrecht ist wichtig – keine Frage. Aber die Art und Weise, wie hier Jagd auf Mittelständler und Solo-Selbstständige gemacht wird, hat mit dem Schutz von Künstlern so viel zu tun wie eine Currywurst mit gesunder Ernährung.

Also: Bevor Sie das nächste Mal auf „Teilen“ klicken, fragen Sie sich: Ist dieser Song den Ärger wert? Im Zweifelsfall lassen Sie es. Schweigen ist Gold – in diesem Fall sogar buchstäblich, weil Sie sich das Geld für den Anwalt sparen.

In diesem Sinne: Bleiben Sie kreativ, aber halten Sie die Klappe. Sicher ist sicher. Unter medienpaedagogik-praxis.de gibt es eine ganz erkleckliche Linksammlung zu (GEMA)-freier und kostenloser Musik auch für kommerzielle Projekte. Doch wie immer und überall gilt: Immer das Kleingedruckte lesen!

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie bereits einen Brief im Briefkasten haben, werfen Sie ihn nicht weg, sondern suchen Sie sich einen eigenen Anwalt – der will schließlich auch von irgendwas leben.

16.03.2026

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