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Krypto-Steuer 2028: Klingbeils Plan für Bitcoin & Co.

Ab 2028 sollen Kryptogewinne pauschal mit 25 % besteuert werdenMan kennt das: Die Staatskasse ist chronisch klamm, obwohl gerade wieder ein Rekordjahr bei den Steuereinnahmen vermeldet wurde. Es ist die erstaunliche Kunst des Staates, mit mehr Geld als je zuvor trotzdem permanent knapp bei Kasse zu sein - na gut, das ist bei unsereins auch nicht anders, aber der Staat hat immerhin einen Finanzminister. Lars Klingbeil hat jetzt jedenfalls eine neue Ecke gefunden, in der sich noch ein bisschen was zusammenkratzen lässt: Kryptowährungen. Genauer gesagt deren Steuerprivileg, das nach zwölf Monaten Haltefrist bislang für steuerfreie Gewinne sorgte. Damit soll ab 2028 Schluss sein.

Was sich konkret ändert

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten künftig der Abgeltungsteuer unterwirft - pauschal 25 Prozent, unabhängig davon, wie lange die Coins schon im Wallet liegen. Damit fällt die Spekulationsfrist, die Kryptowährungen bislang von Aktien und Fondsanteilen unterschieden hat. Wer heute Bitcoin kauft und ein Jahr später steuerfrei verkauft, macht in Zukunft genau das, was Aktionäre schon lange machen müssen: Steuern zahlen. Willkommen im Club.

Betroffen sind laut Entwurf nur Bestände, die nach dem 1. Januar 2027 angeschafft werden. Wer schon länger Krypto hält, dürfte also vorerst verschont bleiben - wobei „vorerst" das entscheidende Wort ist, denn ob es tatsächlich einen dauerhaften Bestandsschutz für Altbestände gibt, ist im Entwurf noch nicht abschließend geklärt. Das wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren verhandelt, sprich: Es kann sich noch alles ändern.

Regelung Heute Ab 2028 (Neuerwerb ab 2027)
Haltefrist 1 Jahr für Steuerfreiheit entfällt
Steuersatz persönlicher Einkommensteuersatz pauschal 25 % Abgeltungsteuer
Freigrenze 600 Euro pro Jahr 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag)
Verlustverrechnung nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften auch mit Aktien- und Wertpapierverlusten möglich

Die Sache mit den 350 Millionen

Durch die Medien geistert aktuell die Zahl 350 Millionen Euro Mehreinnahmen - schön rund, schön eindrucksvoll, gerne zitiert. Wer sich die Quelle genauer ansieht, merkt allerdings: Das ist nicht die Zahl für 2028, sondern die Zielmarke für 2030. Für das erste Jahr rechnet das Ministerium selbst mit gerade einmal 160 Millionen Euro, die sprichwörtlichen Peanuts, aber immerhin. Die 350 Millionen sind also eher die Hochglanzversion für die Pressemitteilung als die tatsächliche Startbilanz. Nichts Ungewöhnliches in der Haushaltspolitik, aber es lohnt sich, genau hinzuschauen, bevor man die große Zahl unreflektiert weiterreicht.

Anleger aufgemerkt!

Ganz so einseitig, wie es auf den ersten Blick wirkt, ist die Reform nicht. Wer seinen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann künftig eine Günstigerprüfung nutzen und zahlt dann weniger. Und wer mit Aktien im Minus liegt, kann diese Verluste künftig mit Kryptogewinnen verrechnen - umgekehrt genauso. Das war vorher schlicht nicht möglich, weil Kryptowerte steuerlich in einer ganz anderen Schublade lagen. Der jährliche Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bleibt erhalten, auch wenn er bei nennenswerten Gewinnen ziemlich schnell aufgebraucht ist.

Unterm Strich bedeutet das: Wer langfristig hält und ordentlich Gewinn macht, zahlt künftig drauf. Wer aktiv handelt und Verluste einfährt, hat mit der neuen Verrechnungsmöglichkeit sogar einen kleinen Vorteil gegenüber heute. Die alte Faustregel „ein Jahr halten und der Fiskus geht leer aus" gehört jedenfalls bald der Vergangenheit an.

Was noch offen ist

Details zu Staking-Erträgen und Krypto-Sparplänen sucht man im aktuellen Entwurf noch vergeblich, die sollen erst später geregelt werden. Auch der genaue Umgang mit Altbeständen, die technische Umsetzung des automatischen Steuerabzugs und natürlich das übliche parlamentarische Prozedere stehen noch aus. Der Entwurf befindet sich aktuell in der Frühkoordinierung zwischen den Bundesministerien, danach kommen Kabinett und Bundestag - bis 2028 kann sich also noch einiges verschieben, verwässern oder verkomplizieren.

Krypto verliert also seinen Sonderstatus und wird steuerlich behandelt wie Aktien - das ist im Kern eine Normalisierung, keine Enteignung. Ärgerlich ist es trotzdem für alle, die auf die steuerfreie Haltefrist gebaut haben. Und ein bisschen entlarvend ist es obendrein: Wenn selbst bei Rekordsteuereinnahmen jede neue Einnahmequelle als dringend nötig verkauft wird, sagt das mehr über die Ausgabenseite als über die Kryptoszene.

Foto: Franz W.

10.09.2026

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