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Abmahnung gegen Backlink: Die Angstmacher haben eine neue Masche

Fake DMCA AbmahnungMontagmorgen im TAGWORX-Posteingang. Eine „Trademark Attorney“ aus Phoenix, Arizona, schreibt uns im Namen ihres Mandanten. Wir hätten ein Bild unrechtmäßig verwendet. Frist: fünf Werktage. Dazu eine Fallnummer, ein Paragraf aus dem US-Urheberrecht und der freundliche Hinweis, dass Löschen allein nichts mehr bringe. Klingt ziemlich bedrohlich. Ist es nicht. Es ist bloß die neueste Variante eines sehr alten Geschäfts. Erstmal einen Kaffee, dann nehmen wir das Schreiben auseinander...

Des Kaisers neue Kleider

Die Angstmacher- und Abmahnindustrie ist fast so alt wie das WWW selbst. Und sie gibt nicht auf. Wer schon ein paar Jahre eine Website betreibt, hat all die Abmahnwellen kommen und gehen sehen: Abmahnungen wegen kleiner Stadtplan-Ausschnitte auf der Anfahrtsseite. Die Filesharing-Briefe mit vierstelligen Kostennoten. Fehlende Impressumsangaben, falsche Widerrufsbelehrungen, Cookie-Banner. 2022 dann die Google-Fonts-Welle, bei der massenhaft Schreiben mit Schmerzensgeld-Forderungen verschickt wurden, bis sich am Ende die Staatsanwaltschaft mehr für die Absender interessierte. Und wir wollen auch unseren Münchner Freiherrn nicht vergessen, der als einer der ersten und bekanntesten Erfinder von Massenabmahnungen im Urheber- und Markenrecht galt - Gott habe ihn selig.

Das Prinzip blieb über die Jahre immer gleich: Angst erzeugen, Frist setzen und ordentlich kassieren. Nur die Methoden ändern sich. Und die neueste hat ein ganz bestimmtes Ziel. Sie will nicht Ihr Geld. Sie will einen Link.

So sieht die Masche aus

Die Mail, die bei uns (und mit Sicherheit bei vielen anderen) ankam, folgt einem Schema, das inzwischen weltweit dokumentiert ist. Sie enthält:

  • einen Link auf das angeblich geklaute Bild, gehostet bei Imgur,
  • die URL der Seite, auf der das Bild bei uns verwendet wird,
  • die Forderung, einen sichtbaren Link auf die Website des „Mandanten“ zu setzen, mit vorgegebenem Ankertext, direkt unter dem Bild oder im Footer,
  • eine Frist von fünf Werktagen,
  • eine Fallnummer und die Drohung mit „DMCA Section 512(c)“,
  • den Satz, dass das Entfernen des Bildes das Problem nicht löse,
  • den Verweis auf die Wayback Machine als angeblichen Beweis,
  • und die Unterschrift einer „Trademark Attorney“ einer Kanzlei mit .biz-Domain.

Das Bild in unserem Fall? Stammt von Pexels. Lizenzfrei, Namensnennung nicht erforderlich, Quelle trotzdem verlinkt, wir machen das immer so, aus Respekt für den Urheber. Wir haben schlichtweg alles richtig gemacht. Das interessiert die Absender aber nicht, denn sie haben natürlich nie geprüft, woher das Bild wirklich kommt.

Voll im Saft: Linkjuice

Die Mutter aller Suchmaschinen kenn über 200 Parameter, die sich auf das Ranking Ihrer Website auswirken können, da sind die Wechselwirkungen noch gar nicht eingerechnet. Google bewertet Websites unter anderem danach, wer auf sie verlinkt. Ein Link von einer etablierten, thematisch seriösen Seite ist im SEO-Geschäft bares Geld wert. Normalerweise kauft man solche Links, tauscht sie oder verdient sie sich mit guten Inhalten. Oder man erpresst sie.

Genau das passiert hier. Jemand bezahlt einen Dienstleister dafür, Backlinks zu beschaffen. Der Dienstleister schickt tausende Drohmails an Seitenbetreiber, deren Seiten irgendein Foto enthalten. Wenn nur ein Prozent einknickt, hat sich das schon gelohnt. Kosten pro Mail: praktisch null.

Ob der genannte „Mandant“ davon überhaupt weiß, ist offen. In einem früheren Fall hat das angeblich vertretene Unternehmen jede Verbindung zur Kanzlei bestritten. Möglich ist beides: ein gekaufter Link-Service mit fragwürdigen Methoden oder ein frei erfundenes Mandat, um Opfer zu ködern.

Die Kanzlei, die es nicht gibt

Bei uns unterschrieb „Mary Sinclair“ von „Commonwealth Legal Services“. Wer hätte es gedacht, der Name ist kein Unbekannter. Das US-Techmagazin 404 Media hat bereits über eine Kanzlei namens Commonwealth Legal berichtet, die genau solche Schreiben verschickt. Das Ergebnis der Recherche: Die Anwältinnen und Anwälte auf der Kanzlei-Website sind KI-generierte Gesichter, die Büroadresse passt nicht zum Foto auf der Website, das Ganze ist ein reines SEO-Konstrukt.

Die Masche selbst ist älter. Schon 2022 deckte ein Tech-Journalist bei The Next Web eine angebliche Bostoner Kanzlei auf, deren gesamtes Team aus KI-Porträts bestand. Sein Bild stammte, Überraschung, ebenfalls von Pexels. Seitdem tauchen immer neue Kanzleinamen auf, die Textbausteine bleiben nahezu identisch. Selbst die Formulierung, dass Löschen nicht reiche, findet sich wortgleich in Schreiben, die andere Blogger veröffentlicht haben.

Woran Sie den Fake erkennen

Merkmal Echte Abmahnung Fake-Notice
Forderung Unterlassung, Schadensersatz, Anwaltskosten Ein Link auf eine fremde Website
Absender Zugelassene Kanzlei, im Anwaltsverzeichnis auffindbar Kanzlei mit .biz-Domain, nicht verifizierbar
Zuständigkeit Urheberrechtsanwalt „Trademark Attorney“, also Markenrecht, obwohl es um Bildrechte geht
Beweis Nachweis der Rechtekette, Originaldatei, Lizenzangaben Ein Imgur-Link, den jeder in zehn Sekunden anlegen kann
Rechtsgrundlage Deutsches Urheberrecht, Unterlassungserklärung im Anhang Drohung mit dem US-amerikanischen DMCA
Löschen des Bildes Beseitigt die Rechtsverletzung für die Zukunft „Reicht nicht“, denn ohne Bild kein Link

Der DMCA-Teil ist übrigens besonders dreist. Eine echte DMCA-Takedown-Notice geht an den Hosting-Provider, nicht an den Seitenbetreiber, und sie muss eine Reihe formaler Bestandteile enthalten, darunter eine Erklärung unter Strafandrohung. Ihr Ziel ist immer die Entfernung des Inhalts. Eine DMCA-Notice, die einen Backlink verlangt, ist ungefähr so glaubwürdig wie ein Strafzettel fürs Falschparken, der um ein Instagram-Follow bittet.

Was Sie tun sollten und was nicht

Nicht tun:

  • Den geforderten Link setzen. Ein erzwungener Link auf eine fremde, oft themenfremde Seite hilft dem Absender und kann Ihrem eigenen Linkprofil schaden!
  • Antworten. Wer reagiert, signalisiert ein aktives Postfach und bekommt Nachfasser. Auch wenn man gerne ein "Fuck You"-Mail zurücksenden möchte, lassen Sie es, Sie stehen da drüber!
  • Auf Links oder Anhänge in der Mail klicken. Andere Varianten derselben Masche verteilen inzwischen Schadsoftware als angebliche „Beweismappe“.

Tun:

  • Die Bildquelle prüfen und dokumentieren. Ein Screenshot der Stockfoto-Seite samt Lizenz, abgelegt beim Artikel, kostet zwei Minuten.
  • Die Mail aufbewahren und als Spam oder Phishing melden.
  • Bei einem Schreiben, das echt wirken könnte, die Kanzlei prüfen, und zwar nicht über die Kontaktdaten in der Mail. Deutsche Anwälte finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
  • Bei echten Zweifeln einen Anwalt fragen. Wir sind keine Juristen, und eine echte Abmahnung sollte man nie ignorieren.

Sie sind Kunde von TAGWORX und haben eine ähnliche Mail bekommen? Leiten Sie sie uns einfach weiter. Wir schauen drauf, prüfen die Bildquellen auf Ihrer Seite und sagen Ihnen, ob Sie entspannt bleiben können.

Die Angst ist das Produkt

Bemerkenswert an dieser Masche ist nicht die Technik. KI-Gesichter, Textbausteine, eine Billig-Domain: Das ist alles Handwerkszeug für einen Nachmittag. Bemerkenswert ist, wie gut sie auf ein Gefühl zielt, das jeder Website-Betreiber kennt. Die leise Unsicherheit, ob man nicht doch irgendwo etwas übersehen hat. Genau davon lebt die Abmahnindustrie seit 30 Jahren, und davon wird sie auch in der nächsten Welle leben. Die beste Gegenwehr ist deshalb ziemlich unspektakulär: saubere Bildquellen, eine kurze Dokumentation und die Gelassenheit, eine Drohmail auch einmal einfach Drohmail sein zu lassen.

Quellen

19.10.2026

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