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Zuckerberg rudert zurück: Meta pausiert den Griff nach Ihrer Website

Meta verschiebt seine umstrittene Crawling-KlauselWer bei Meta wirbt oder eine Facebook-Seite pflegt, hätte ab dem 30. Oktober einen neuen Mitbewohner bekommen: einen Crawler mit Vertragsrecht auf die eigene Website. Jetzt zieht Meta die neuen Geschäftsbedingungen auf unbestimmte Zeit zurück. Vom Tisch ist die Idee damit jedoch nicht.

Stellen Sie sich vor, Sie mieten einen Stand auf dem Wochenmarkt. Im Kleingedruckten steht plötzlich, dass der Marktbetreiber dafür jederzeit durch Ihren Laden in der Innenstadt laufen und sich Notizen machen darf. Wozu, verrät er nur vage. Widersprechen können Sie nur, indem Sie den Marktstand aufgeben.

Ungefähr so lasen Verlage, Werbetreibende und Juristen die neuen „Commercial Terms“ und „Self-Serve Ad Terms“, die Meta für alle Geschäftskunden geplant hatte. Am Mittwoch, 28. Oktober, kam die Kehrtwende: Meta verschiebt den Start erstmal auf unbestimmte Zeit. Das Unternehmen erklärte laut Reuters, man habe „das Feedback der Verlage gehört“ und wolle nichts ändern, ohne vorher ausführlich mit Branchenverbänden zu sprechen. Diese Gespräche könnten über den 20. November hinausgehen, bis dahin gelten die alten Bedingungen weiter.

Bemerkenswert: Erst fünf Tage zuvor hatte Meta den Termin schon einmal verschoben, vom 30. Oktober auf den 20. November. Jetzt gibt es gar kein Datum mehr.

Ein Vertrag, den man mit einem Klick auf „Anzeige schalten“ unterschreibt

Der Kern des Streits steckt in einer Crawling-Klausel. Sie erlaubt Meta, Websites zu durchsuchen, die mit einem Unternehmen verknüpft sind, das Metas Werkzeuge nutzt. Gemeint sind Facebook-Seiten, Instagram-Business-Konten, Anzeigen, die Business Suite. Diese Inhalte darf Meta dann für seine „Werbe- und Geschäftsprodukte“ verwenden. Soweit so schwammig.

Den Vertrag akzeptieren Sie nicht mit einer Unterschrift, sondern einfach dadurch, dass Sie die Tools weiter benutzen. Ein teilweises Nein gibt es nicht. Wer nicht einverstanden ist, muss Meta für kommerzielle Zwecke ganz den Rücken kehren.

Das betrifft nicht nur die Süddeutsche oder den Spiegel. Die Klausel unterscheidet nicht zwischen einem Nachrichtenhaus und dem Fahrradladen um die Ecke. Jedes Unternehmen mit einem Meta-Geschäftskonto ist gemeint, also mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ihres.

Das Wort „trainieren“ ist weg, die Sorge bleibt

Ins Rollen brachte die Sache das Nieman Lab der Harvard University. Mitte Oktober berichtete es, dass die ursprüngliche Fassung ausdrücklich erlaubte, die gecrawlten Inhalte zum Trainieren von Meta-Produkten zu nutzen. Drei Rechtsexperten sahen darin einen möglichen Freifahrtschein, Nachrichtenseiten für das KI-Training abzugrasen.

Meta reagierte schnell und strich das Wort „train“. Ein Sprecher erklärte, die Crawling-Regeln hätten sich ohnehin nur auf Werbe- und Geschäftsprodukte bezogen. Am Verhalten der Crawler ändere sich nichts.

Beruhigt hat das kaum jemanden. Der Medienanwalt Matt Topic wies darauf hin, dass auch die neue Fassung die Nutzung für die Entwicklung jedes beliebigen „Geschäftsprodukts“ erlaubt. Und was ein Geschäftsprodukt ist, definieren die Bedingungen nicht. James Grimmelmann, Professor für Digital- und Informationsrecht an der Cornell Law School, hält die Zweckangabe für so weit, dass kaum etwas herausfällt. Meta baut längst KI-Werkzeuge für Unternehmen. „Entwickeln“ und „trainieren“ liegen da nicht weit auseinander.

Von Menlo Park nach Brüssel und London

Die Verlage beließen es nicht bei Leserbriefen. In Großbritannien forderte die News Media Association die Wettbewerbsbehörde CMA auf, die Bedingungen zu stoppen. In Brüssel verlangten die europäischen Verlegerverbände EMMA, ENPA, EPC und NME von der EU-Kommission einstweilige Maßnahmen. Die Gruppe „Movement for an Open Web“, in der Werbetreibende und Verlage organisiert sind, reichte bei beiden Behörden Beschwerde ein. Ihr Vorwurf: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

In den USA schrieb die News/Media Alliance einen offenen Brief an Mark Zuckerberg. Darin stellte sie vier Bedingungen für Gespräche: Meta soll offenlegen, für welche Produkte gecrawlt wird, eine vom Werbezugang getrennte Einwilligung anbieten, die eingesetzten Crawler benennen und sich verpflichten, robots.txt, Registrierungsschranken und Paywalls zu respektieren.

Angela Mills Wade, Direktorin des European Publishers Council, brachte den Punkt auf eine einfache Formel: Wer eine Business-Seite betreibt oder für ein Abo wirbt, tritt damit keine allgemeinen Rechte an seiner Website und seinem Archiv ab. Ihr Verband will die Bedingungen nicht verschoben, sondern ausgesetzt sehen, bis die Behörden geprüft haben. Denn sind Inhalte erst einmal in Datensätzen und Modellen gelandet, holt sie niemand mehr zurück.

Die EU-Kommission begrüßte die erste Verschiebung ausdrücklich. Auch die neue, unbefristete Pause dürfte in Brüssel gut ankommen. Reuters wertet den Schritt als Versuch, einem behördlichen Eingreifen zuvorzukommen. Meta selbst weist die Vorwürfe der Verlage weiterhin zurück.

Die robots.txt, Metas Lieblingsargument

Meta verweist gern darauf, dass Websitebetreiber Crawler per robots.txt aussperren können. Stimmt. Nur steht dieses Versprechen in Pressemitteilungen, nicht im Vertrag. Und die robots.txt ist eine Bitte, kein Schloss. Ob ein Crawler sie befolgt, entscheidet der Crawler.

Dazu kommt ein technisches Problem. Metas „Meta-ExternalAgent“ nutzt einen einzigen Eintrag für Indexierung und KI-Training. Sie können also nicht sagen: Indexieren ja, Training nein. Sie können nur beides erlauben oder beides verbieten. Wer Anzeigen schaltet, braucht außerdem den Werbe-Crawler, damit Landingpages geprüft und Kataloge aktualisiert werden.

Spannend wird es mit Blick auf den EU AI Act. Anbieter großer KI-Modelle müssen nach Artikel 53 maschinenlesbare Nutzungsvorbehalte, etwa in der robots.txt, erkennen und respektieren. Eine Vertragsklausel setzt eine Stufe früher an. Sie könnte als Argument dienen, man habe doch eine Erlaubnis, ganz gleich, was in der robots.txt steht. Genau das fürchten Kritiker.

Auch Werbekunden zahlen den Preis

Die Verlage stören sich daran, was Meta nehmen will. Viele Werbekunden stören sich daran, was Metas KI in ihrem Namen tut. Die neuen Bedingungen enthalten einen Abschnitt zu KI-Funktionen, der Werbetreibende für KI-generierte Änderungen an ihren Anzeigen allein verantwortlich macht.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigte der US-Buchhändler Bookshop.org: In einer seiner Anzeigen tauchte eine Illustration auf, die niemand im Unternehmen erstellt hatte. Agenturen berichten von automatisch übersetzten Texten, hinzugefügten Links und generierten Bildern, teils ohne dass die Funktionen bewusst aktiviert waren. Die Haftung soll trotzdem beim Kunden liegen. Ein Agenturchef nannte das sinngemäß die Steuer, die man fürs Werben bei Meta zahlt.

Was sich bisher getan hat

Datum Ereignis
Mitte Oktober 2026 Nieman Lab berichtet über die Crawling-Klausel, Meta streicht kurz darauf das Wort „train“
22. Oktober 2026 Offener Brief der News/Media Alliance an Mark Zuckerberg
23. Oktober 2026 Meta verschiebt den Start vom 30. Oktober auf den 20. November, die EU-Kommission begrüßt das
28. Oktober 2026 Meta verschiebt auf unbestimmte Zeit und kündigt Gespräche mit der Branche an
bis auf Weiteres Die bisherigen Geschäftsbedingungen gelten weiter

Was Sie jetzt tun sollten, solange die Uhr steht

Die Pause ist ein Geschenk, denn Sie können in Ruhe entscheiden, statt unter Zeitdruck zu reagieren. Drei Dinge empfehlen wir unseren Kunden:

  • Bestandsaufnahme machen: Welche Ihrer Domains sind mit einer Facebook-Seite, einem Instagram-Konto oder einem Werbekonto verknüpft? Oft sind es mehr, als man denkt, Landingpages und alte Kampagnen-Domains eingeschlossen.
  • robots.txt prüfen: Wer Metas KI-Crawler aussperren will, ergänzt einen Eintrag für „Meta-ExternalAgent“. Aber Vorsicht: Den Crawler „facebookexternalhit“ sollten Sie nicht blockieren, sonst fehlen beim Teilen Ihrer Links Vorschaubild und Titel. Und wer Anzeigen schaltet, sollte vor einer Sperre von „Meta-ExternalAds“ prüfen, was das für die Kampagnen bedeutet.
  • KI-Funktionen im Werbekonto kontrollieren: Schauen Sie im Werbeanzeigenmanager nach, welche automatischen Optimierungen aktiv sind. Was Sie nicht bewusst eingeschaltet haben, sollte auch nicht laufen.

Ein Eintrag, der nur Metas KI-Crawler aussperrt, sieht so aus:

User-agent: Meta-ExternalAgent Disallow: /

Das ist kein Allheilmittel. Es ist aber das einzige Werkzeug, das Sie heute selbst in die Hand nehmen können.

Die Schublade ist nicht der Papierkorb

Meta hat nicht nachgegeben. Meta hat sich Zeit gekauft. Zurückgenommen hat der Konzern die Klausel nicht, er hat sie nur aus dem Kalender gestrichen. Dass es überhaupt so weit kam, lag nicht an verärgerten Werbekunden, die haben brav weiter gebucht. Es lag an Verlagen, die den Weg zu den Wettbewerbshütern in Brüssel und London gefunden haben.

Der nächste Entwurf kommt bestimmt, vielleicht mit freundlicheren Worten und demselben Kern. Wer seine robots.txt bis dahin aufgeräumt hat, liest ihn dann vielleicht etwas entspannter.

29.10.2026

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