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Kein Anschluss unter dieser Nummer
Wie Telepolis schreibt, ist der Europäische Gerichtshof dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der Angabe der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, erklärte der Generalanwalt.Im vergangenen Jahr legte der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) die Frage vor, ob im Impressum eines Online-Shops eine Telefonnummer enthalten sein muss. Am Donnerstag empfahl Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer in seinem Schlussantrag, die verbraucherschutzrechtlichen Argumente für die Geltung einer solchen Pflicht zu verwerfen. Mit der Verkündung des Urteils wird innerhalb der kommenden drei Monate gerechnet.
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17.05.2008
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