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Vage Lieferzeitangabe im Online-Handel nicht zulässig
Das Oberlandesgericht München hat entschieden: Die Zeitangabe "bald verfügbar" ist im Webshop in Bezug auf die Zustellung eines Produktes nicht zulässig. Online-Händler dürfen ihren Kunden die Lieferung des Produktes nicht vage versprechen.
Der ganze Artikel ist im Newsticker der Internet-World nachzulesen.
10.07.2018
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