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1:0 fürs Taxi. Uber gerichtlich ausgebremst.
Der amerikanische Mietwagenvermittler Uber darf vorerst in Deutschland keine Fahrten mehr anbieten - so das Landgericht Frankfurt. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Uber mit seinem aktuellen Geschäftsmodell jede Menge Wettbewerbsverstöße begeht - und folgten damit einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland.
Stein des Anstoßes ist für die Kläger aus dem Taxigewerbe das Geschäftsmodell, welches Uber ausschließlich in Deutschland verfolgt. Während in anderen Ländern Privatleute mit ihren Fahrzeugen als Transportdienstleister vermittelt werden, spannen die Amerikaner hierzulande Mietwagen-Unternehmen ein, die dann im Auftrag Ubers unterwegs sind. Uber selbst sieht sich und seine Online-Plattform nur als Vermittler der Fahrten - aber genau das sieht das LG Frankfurt anders und bestimmte, dass die Firma, die alleine im Jahr 2018 11,3 Mrd. US-Dollar Umsatz eingefahren hat, sein Geschäftsmodell in Deutschland ändern und eine Mietwagenkonzession beantragen muss.
Denn aus Sicht des Fahrgastes erbringe Uber selbst die Dienstleistung und sei daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, so die Vorsitzende Richterin Annette Theimer. Uber trete in seiner Werbung als Anbieter der Beförderungsleistung auf und bestimme sowohl den Fahrer als auch den Fahrpreis. Aus der Sicht der Richter ist Uber ein "Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes" und braucht daher zwingend eine entsprechende Konzession - und die liegt bisher nicht vor.
Da bereits einige ähnlich gelagerte Abmahnungen und andere Gerichtsverfahren erfolglos blieben bzw. nicht beachtet wurden, hätte Uber mit einer Untersagung des Geschäftsbetriebes rechnen müssen. Daher gibt es nun auch keine Umstellungsfristen und Uber darf seine Dienste in Deutschland nicht mehr anbieten.
Dagegen kann Uber Berufung beim OLG Frankfurt einlegen, was aber nichts an der Gültigkeit des vorangegangenen Urteils ändert - das muss auch während eines eventuellen Berufungsverfahrens eingehalten werden, was heißt, das Uber auch in diesem Fall keine Dienste mehr anbieten darf.
Die Taxizentralen in Deutschland sehen das Frankfurter Urteil naturgemäß als Sieg und Bestätigung ihrer jahrelangen Klagen und Beschwerden gegen die Rechtsverstöße Ubers hierzulande. "Wir begrüßen das Urteil, denn das Landgericht Frankfurt hat klargestellt, dass das System Uber in Deutschland rechtswidrig ist", so der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann. "Wir fordern Uber auf, seine illegale Tätigkeit unverzüglich einzustellen."
Dennoch dürfte das Urteil des Langerichts Frankfurt nur ein Etappensieg sein. Die Taxi-Innung wird sich nicht all zu lange über ihren Vorteil freuen können. Denn der Erwerb einer Mietwagenkonzession ist für die Kalifornier sicherlich das kleinste Problem. Uber wird sich mit seinen vielen Milliarden im Rücken anders aufstellen und das Taxigewerbe erneut ins Visier nehmen. Zudem zeigt der Rechtsstreit, dass es seitens der Politik an der Zeit ist, einmal über die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nachzudenken - denn das Gesetz stamme aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das aktuelle Personenbeförderungsgesetz schütze "die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher" - so der Branchenverband BITKOM in einer Stellungnahme.
Meldung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V.
Foto: freestocks.org
Uber will mit einem geänderten Geschäftsmodell in Deutschland auf das Urteil des LG Frankfurts reagieren: Statt mit vielen Mietwagenverleihern will der US-Konzern nur noch mit einer Partnerfirma in einer Stadt zusammenarbeiten. Das erklärte Uber Deutschlandchef Weigler gegenüber der Presse. Darüber hinaus sollen Fahrgäste vor jeder Fahrt informiert werden, welche Partnerfirma den Fahrauftrag annimmt. Zudem will nicht mehr Uber den Fahrpreis festlegen, sondern diese Entscheidung der Mietwagenfirma überlassen.
Die Frankfurter Richter hatten außerdem bemängelt, dass Uber als faktisches Taxiunternehmen nicht ausreichend dafür Sorge trägt, dass die Fahrer nach abgeschlossener Fahrt zurück zum Betriebssitz fahren. Auch da will der Konzern nachlegen: Die Uber-App soll in Zukunft kontrollieren, ob die Fahrer den Rückweg angetreten haben. Dienstleister, die die Rückkehrpflicht versuchen zu umgehen, sollen blockiert werden.
20.12.2019
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