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Angaben zu Lebensmitteln im Online-Shop müssen verbindlich sein
Klar, ein WooCommerce-Shop ist in wenigen Minuten aufgesetzt. Mit ein bisschen Talent, einem schicken Template, den nötigen Plugins, den entsprechenden Einstellungen und einem Payment-Anbieter kann man in weniger als einem halben Tag mit seinem virtuellen Verkaufsregal an den Start gehen.
Doch das Betreiben eines Online-Shops ist kein Pillepalle für Hobby-Verkäufer - nicht nur hierzulande lauern jede Menge gesetzliche Vorgaben, rechtliche Regelungen und juristische Fallstricke, die tunlichst beachtet werden sollten. Erst recht, wenn sich Lebensmittel im Angebot befinden: Um die Verbraucher zu schützen hat der Gesetzgeber die Hürden hier besonders hoch gelegt.
So müssen beim "Fernabsatz mit Lebensmitteln" (so die korrekte juristische Schreibweise) bei der Artikelauswahl auf der Website dieselben Informationen wie auf der Verpackung angegeben werden - keinesfalls reicht das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Endverbrauchsdatum. Ebenso ist der lapidare Hinweis im Online-Shop auf Details auf der Verpackung unzulässig. So entschied jedenfalls das OLG Düsseldorf (Urt. v. 7.5.2020 – I-15 U 82/19) und erklärte es als verbindlich, dass zwischen den Angaben im Internet und der Verpackung keine Unterschiede bestehen dürfen - ansonsten verstoße das Angebot gegen die Informationspflichten nach der Lebensmittelinformationsverordnung.
Vorausgegangen war eine Abmahnung und ein Rechtsstreit zwischen einer Vertriebsfirma für Tiefkühlkost und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Details zum rechtlichen Hintergrund gibt es im Shopbetreiber-Blog.
Foto: Edwin José Vega Ramos
01.07.2020
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