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Finger weg vom schwarzen Freitag

Finger weg vom Black FridayEinzelhändlerund Dienstleister, die unter dem Label "Black Friday" mit Sonderangeboten Kasse machen wollen, leben auch in diesem Jahr recht gefährlich. Das liegt daran, dass die Markenrechte für den schwarzen Freitag weiterhin bei der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings Ltd aus Hong Kong liegen - die rechtswisrige Nutzung im Geschäftsverkehr kann also zu schmerzhaften Abmahnungen führen.

Das erklärt übrigens auch, warum viele große Ketten auf die "Black Week" oder andere Wortkreationen umgestiegen sind, man möchte einfach juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen.

Mittlerweile gibt es aber Bestrebungen, die Marke zu löschen. Bislang sind 16 Löschanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangen, daraufhin hat das DPMA entschieden, "dass die Marke keine Unterscheidungskraft § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG) habe und damit nie hätte eingetragen werden dürfen". Degegen sind die Chinesen natürlich auf die Barrikaden gegangen, so dass das Verfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) ausgefochten werden musste. Und das gab der Super Union Holdings Ltd weitgehend recht. Auch gegen diese Entscheidung konnten noch Rechtsmittel bei der nächsthöheren Instanz eingelegt werden, ein höchstrichterlicher Spruch aus dem Bundesgerichtshof (BGH) steht allerdings noch aus.

So ist die Marke "Black Friday" bis zum Ende des Verfahrens weiterhin geschützt, mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Foto: Karolina Grabowska

23.11.2020

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