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Rainer Zufall und Peer Anhalter nicht erlaubt: OLG München bestätigt Klarnamenpflicht bei Facebook
Eigentlich ist das Verbot von Pseudonymen in den Nutzungsbedingungen von Facebook klar geregelt und hat auch seinen Grund: "Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer".
Soweit so gut, doch in der Praxis hat sich herausgestellt, dass nicht wenige Nutzer sich mit falschen Identitäten registrieren und oft über Jahre unter falschem Nutzernamen Inhalte veröffentlichen. Nicht selten werden die unter Pseudonymen erstellten Accounts dann für Hetze, Mobbing und die Verbreitung teilweise strafrechtlich relevanter Themen genutzt - also Inhalte, die die Grenzen der Meinungsfreiheit arg strapazieren und oftmals weit überschreiten.
Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens auf Facebook wurde nun höchstrichterlich bestätigt. Das Oberlandesgericht München hat in gleich zwei Fällen zugunsten des sozialen Netzwerks entschieden und erklärte die sogenannte Klarnamenpflicht für rechtmäßig. Facebook habe "angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet ein berechtigtes Interesse daran, schon präventiv auf seine Nutzer einzuwirken", so die Münchner Richter. "Die Verpflichtung zur Verwendung des echten Namens sei geeignet, Nutzer von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten. Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger."
Vorangegangen war die Sperrung zweier Facebook-Profile, die fiktive Namen verwendet hatten. Dagegen hatten die Betroffenen vor den Landgerichten Traunstein und Ingolstadt geklagt, die zuvor ganz unterschiedlich geurteilt hatten - in Ingolstadt beispielsweise war die Klarnamenpflicht noch abgelehnt worden.
Das Gerichtsurteil bringt nun ein wenig Klarheit in eine seit Jahren teilweise kontrovers geführte Diskussion, doch andere Urteile an anderen Gerichten oder höheren Instanzen sind nicht ausgeschlossen.
Facebook sieht sich in seiner Auffassung zunächst einmal bestätigt. Allerdings wissen auch die Betreiber des sozialen Netzwerks nicht, wie viele Fake Profile und Accounts mit Phantasienamen bei Facebook gehostet werden - eine automatisierte und flächendeckende Überprüfung beim Anmelden gibt es nämlich nicht. Facebook selbst rechnet jedoch mit etwa 10 Prozent Fake-Usern und Dubletten, Kenner des Netzwerks gehen jedoch weltweit von ungefähr 50 Millionen Accounts aus, die nicht nach den Regeln Zuckerbergs spielen.
Insgesamt gibt es derzeit 2.34 Milliarden Facebook Nutzer von denen 1.47 Milliarden jeden Tag auf Facebook aktiv sind. Rechnet man Instagram und WhatsApp dazu, hat das Netzwerk über 2.5 Milliarden Nutzer, auch wenn ein Nutzer über die verschiedenen Netzwerke hinweg nur einmal gezählt wird.
Das Urteil des Oberlandesgerichts München ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Der Streit kann also munter vor anderen Gerichten weitergeführt werden - denn vor allem Datenschützer sind weiterhin der Überzeugung, dass die Klarnamenpflicht gegen das Recht auf Privatsphäre verstößt.
09.12.2020
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