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Überbrückungshilfe III: Bundesregierung will Corona-Investitionen in Online-Shops erstatten
Vom "Wumms" war in letzter Zeit immer weniger zu hören. Zudem klagen gerade Einzelhändler und KMU über verspätete und nur zögerlich ausgezahlte Corona-Hilfen. Da lässt eine Meldung aufhorchen, die im Rahmen der Veröffentlichungen rund um die Überbrückungshilfe III durchgesickert ist.
Die will die Bundesregierung noch im Februar an den Start bringen, die Anträge sollen in Kürze über ein eigens eingerichtetes Portal eingereicht werden können. Schon im ersten Monat soll es Abschlagszahlungen geben, ab März erfolgt die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, auf die viele Unternehmer händeringend warten.
Zu den wichtigsten Neuerungen der Überbrückungshilfe III gehört nun auch, dass Investitionen in die Digitalisierung als erstattungsfähige Kostenpositionen gelten. Wer sich als Online-Händler versucht, kann sich die dadurch enstehenden Kosten erstatten lassen. Und das gilt nicht nur, wenn man einen eigenen Online-Shop aus dem Boden stampft, sondern auch, wenn Waren über Plattformen wie Amazon verkauft werden. Die anfallenden Investitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Das ist ein erheblicher Unterschied zu vorangegangenen Hilfsprogrammen, bei denen lediglich die betrieblichen Fixkosten wie Mieten, Energie, Pachten oder regelmäßige Dienstleistungen Dritter geltend gemacht werden konnten.
Natürlich sind auch für die Überbrückungshilfe III einige Voraussetzungen zu erfüllen und nicht jedes von Corona gebeutelte Unternehmen ist antragsberechtigt. So werden die Hilfen und Fixkosten-Zuschüsse nur ausgezahlt, wenn durch die Coronakrise ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen war.
Mehr Informationen zur Überbrückungshilfe III gibt es auf der offiziellen Antragsplattform. Noch ist keine Antragstellung möglich, aber noch in diesem Monat soll die entsprechende Infastruktur scharfgeschaltet werden.
03.02.2021
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