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Jugendschutz: Pornoportalen droht Abschaltung in Deutschland

Jugendschutz: Pornoportalen droht Abschaltung in DeutschlandJahrelang konnte die Schmuddelindustrie machen, was sie wollte. Jugendschutz? Wirksame Kindersicherung? Wen interessiert's. Und so werden auf Schulhöfen von Dreikäsehochs aus der Unterstufe Pornoclips geteilt, die so manchen Erwachsenen nicht nur die Nackenhaare aufstellen. Doch damit soll nun Schluss sein.

So bestätigte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Beanstandung von drei Erwachsenen-Portalen seitens der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, was dazu führen könnte, dass Pornoseiten abgeschaltet werden, die keine strengen deutschen Jugendschutzauflagen erfüllen. Und das tun die wenigsten: Die meisten Seiten sind frei zugänglich, sogenannter Jugendschutz besteht meist aus einem Jugendschutz-Label oder einer Altersauswahl, die nutzlos ist oder mit wenigen Klicks umgangen werden kann. Technische Sperren oder eine wirksame Altersverifikation? Fehlanzeige.

Gerichtsverfahren dauern in Deutschland, auch solche, die dringlich sind. Denn schon im letzten Jahr hatte die Landesmedienanstalt NRW Verfahren gegen drei große Schmuddel-Hoster mit Sitz in Zypern eingeleitet. Namen wurden nicht genannt, aber es braucht nicht viel Recherche, um herauszufinden, dass beispielsweise Pornhub, YouPorn oder xHamster von Unternehmen betrieben werden, die ihren Briefkasten auf Zypern haben. Zwar haben die Betreiber Gegenklage eingereicht und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt - die jedoch vom Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen wurden. Auch das VG Düsseldorf war ebenso wie die Landesmedienanstalt der Ansicht, dass die frei zugänglichen pornografischen Inhalte gegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Satz 2 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen.

"Der deutsche Jugendmedienschutz sei anwendbar, auch wenn die Internetseiten in einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) betrieben werden." befanden die Düsseldorfer Richter in ihrer Begründung. Auch könnten sich die Betreiber derartiger Angebote nicht darauf berufen, dass nur die Regeln des Herkunftslandes gelten. "Im Vordergrund steht der Schutz der Kinder und Jugendliche vor der Gefährdung durch den freien Zugang pornografischer Inhalte. Daher muss das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden." so das Gericht.

Seit Jahren zeigen Studien, dass bereits rund 50 % von Kindern und Jugendlichen im Schulalter Pornografie im Internet konsumiert haben. Lehrer wie Eltern sind zudem überfordert, Geräte oder Programme zu benutzen, die solche Inhalte sperren, blockieren oder den Zugriff verhindern.

Zwar kann gegen die Beschlüsse des VG Düsseldorf Beschwerde eingelegt werden, über die dann das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster zu entscheiden hätte. Die Erfolgsaussichten werden jedoch als äußerst gering eingeschätzt. Das heißt, die Betreiber von Portalen mit pornografischen Inhalten müssen nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen und Jugendschutzmechanismen implementieren, die den Namen auch verdient haben. Anderenfalls droht die Abschaltung und Sperrung derartiger Seiten in ganz Deutschland, was nicht nur die großen Schmuddelhoster aus Zypern betreffen würde. Und natürlich hat die Gerichtsentscheidung eine gewisse Strahlkraft nach ganz Europa.

Foto: Format

06.12.2021

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