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98. Unternehmerstammtisch – Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen

Siegfried Mai NettofinanzDie überwiegende Mehrheit unserer Unternehmerstammtischler und -stammtischlerinnen hat schon ein paar Jährchen auf dem Buckel, auch wenn wir uns alle gut gehalten haben und natürlich wesentlich jünger aussehen. ???? Und jetzt kommt das große ABER: Kann ich es für mich ausschließen, dass ich durch einen Unfall oder eine Krankheit meine menschliche und vor allem auch meine rechtliche Selbstbestimmtheit verliere?

Die Antwort wird in der Regel „NEIN“ lauten.

Somit sind folgende Punkte zu beachten:

  • Jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, benötigt ab dem Tag X eine rechtliche Absicherung durch Vollmachten und Verfügungen, wenn er seine Selbstbestimmtheit behalten möchte.
  • Wer darf dann ab dem Tag X vorübergehend oder dauerhaft in den Bereichen Gesundheit, Aufenthalt, Unterbringung, Vermögen, Finanzen, Post, Internet oder gegenüber Behörden für mich rechtsverbindlich entscheiden und handeln?
  • Familienangehörige haben kein automatisches Vertretungsrecht! Ausnahme „medizinisches Notfallrecht“ – entweder „Vorsorge durch VuV“ oder gerichtlich bestellter Betreuer.
  • Familienangehörige als gerichtlich bestellte Betreuer haben aber die gleichen Pflichten wie ein gerichtlich bestellter Berufsbetreuer.
  • Haben die von mir Bevollmächtigten den gleichen Informationsstand wie ich und wissen diese, was am TAG X zu tun ist?
  • Stichworte sind hier Auffindbarkeit der Unterlagen, Zugangsberechtigungen oder Notfall-Ordner.
  • Für den Fall meines Ablebens – Wie sieht meine Nachlassplanung aus?
  • Familiäre, steuerliche Aspekte, Testament, wieviel Erbschaftssteuer fällt für die einzelnen Erben an?
  • Die Unternehmervollmacht ist das notwendige und selbständige Gegenstück für all Selbständigen, Unternehmer und GGFs – Ein krankheits- oder unfallbedingter handlungsunfähiger Geschäftsführer verliert nämlich gemäß GmbH-Gesetz sein Geschäftsführeramt.
  • Habe ich meine Vollmachten und Verfügungen im Zentralen Vorsorgeregister der Deutschen Notarkammer registriert? Das Vorsorgemanagement ist vor dem TAG X zu regeln, denn wenn ich bis zum TAG X warte, den ich aber nicht kenne, dann ist es zu spät.

Siegfried Mai von der Firma NETTOFINANZ ist unser Gast, wird uns für dieses häufig vernachlässigte Thema sensibilisieren, sowie Möglichkeiten erörtern, die Dinge zu regeln, bevor es andere tun – und dann u.U. entgegen unseren Plänen und Vorstellungen. Freuen Sie sich also auf einen interessanten Abend mit viel Wissenstransfer aus erster Hand, netten Leuten und gepflegtem Netzwerken. Wir freuen uns auf Sie, bitte melden Sie sich rechtzeitig an – und sagen Sie es weiter!

08.02.2024

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